Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für unsere Leistungen in der Schädlingsbekämpfung. Massgebend ist jeweils die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.

Rechtliches

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Nexta Services GmbH im Bereich Schädlingsbekämpfung, Prävention und Monitoring gegenüber Privatkundschaft, Liegenschaftsverwaltungen sowie Gewerbe- und Gastronomiebetrieben. Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn wir ihnen im Einzelfall schriftlich zugestimmt haben. Massgebend ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.

Offerte und Vertragsabschluss

Angaben auf dieser Website sind unverbindlich und stellen keine Offerte dar. Eine Offerte erstellen wir nach Beschreibung der Situation oder nach einer Begehung vor Ort. Sie ist ab Ausstellung 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie die Offerte annehmen oder wir einen Termin gegenseitig bestätigen. Zeigt sich vor Ort ein wesentlich anderer Umfang als bei der Offertstellung angenommen, informieren wir Sie vor der Ausführung und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Leistungsumfang

Eine Behandlung umfasst in der Regel die Inspektion des Objekts, die Bestimmung der Art und des Befallsumfangs, die fachgerechte Behandlung sowie eine Nachkontrolle, soweit diese für die betreffende Art sinnvoll ist. Was im Einzelfall dazugehört, hält die Offerte fest. Nicht Bestandteil unserer Leistung sind bauliche Massnahmen wie das Schliessen von Zugängen, Abdichtungen oder Instandstellungen, Reinigungs- und Räumungsarbeiten sowie die Beseitigung von Feuchtigkeitsursachen. Wir weisen Sie darauf hin, welche Massnahmen nötig sind, und führen sie auf Wunsch nur aus, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Mitwirkung des Kunden

Damit eine Behandlung wirken kann, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Dazu gehört: uns zum vereinbarten Termin Zutritt zu den betroffenen Räumen zu verschaffen, Schränke und Flächen nach unserer Anweisung zu räumen, Lebensmittel und Geschirr zu sichern, Haustiere und Aquarien während der Behandlung zu schützen oder zu entfernen, uns auf Personen mit Allergien oder Erkrankungen im Haushalt hinzuweisen und die von uns genannten Warte- und Lüftungszeiten sowie Reinigungsvorgaben einzuhalten. Unterbleibt die Mitwirkung, können wir den Behandlungserfolg nicht sicherstellen. Mehraufwand, der dadurch entsteht, stellen wir in Rechnung.

Preise und Zahlung

Es gelten die in der Offerte genannten Preise. Sind keine vereinbart, gelten unsere jeweils aktuellen Ansätze. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Ob die Mehrwertsteuer enthalten ist, weist die Offerte aus. Anfahrt, Material und Entsorgung werden nach Aufwand oder pauschal verrechnet, sofern die Offerte nichts anderes festhält. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist geraten Sie ohne weitere Mahnung in Verzug; ab diesem Zeitpunkt schulden Sie einen Verzugszins von 5 Prozent.

Termine und Absagen

Vereinbarte Termine können Sie bis 24 Stunden vorher kostenlos absagen oder verschieben. Bei späterer Absage stellen wir den entstandenen Aufwand in Rechnung. Wird uns zum vereinbarten Termin kein Zutritt gewährt, gilt der Termin als in Anspruch genommen und wird verrechnet. Können wir einen Termin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht einhalten, informieren wir Sie so früh wie möglich und vereinbaren einen Ersatztermin.

Gewährleistung und Nachbehandlung

Zu einer Behandlung gehört die Nachkontrolle. Zeigt sie, dass noch Tiere aktiv sind, behandeln wir im Rahmen des vereinbarten Auftrags nach, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen. Diese Nachbehandlung setzt voraus, dass die Mitwirkungspflichten eingehalten wurden, die von uns empfohlenen Massnahmen umgesetzt wurden und kein neuer Befall von aussen oder aus angrenzenden Bereichen vorliegt. Wir schulden eine fachgerechte Behandlung nach anerkannten Regeln, nicht einen dauerhaft schädlingsfreien Zustand. Ein solcher lässt sich bei offenen Zugängen, baulichen Mängeln oder wiederkehrenden Einträgen von aussen nicht zusichern. Mängel melden Sie uns bitte unverzüglich nach Entdeckung.

Haftung

Wir haften für Schäden, die wir bei der Ausführung schuldhaft verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Fall unbeschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden an empfindlichen Oberflächen, Textilien, Pflanzen oder Gegenständen, auf deren Empfindlichkeit wir nicht vorgängig hingewiesen wurden; für Folgen unterlassener Mitwirkung; für Schäden, die durch die Tiere selbst vor unserem Einsatz entstanden sind; sowie für einen erneuten Befall, wenn empfohlene bauliche Massnahmen nicht umgesetzt wurden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Nexta Services GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.